Allgemeine Geschäftsbedingungen

KIRCHNER UND MÜLLER LASERTECHNIK GMBH / DREMICUT GMBH

Alle Geschäfte der KIRCHNER UND MÜLLER LASERTECHNIK GMBH und der DREMICUT GMBH (im Folgenden kurz KMLT genannt) beziehen sich ausschließlich auf nachfolgende Bedingungen, sofern zu einzelnen Punkten nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen nicht gültig sein, wird die Geltung der anderen Vertragspunkte nicht außer Kraft gesetzt.

Einkauf/Bestellungen

Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Bestellungen sind innerhalb von zwei Arbeitstagen mit einer Auftragsbestätigung zu bestätigen. Die Bestellmengen sind genau einzuhalten, Minderlieferungen können nicht akzeptiert werden. Im Einzelfall sind Teillieferungen nach Absprache zulässig. Bei fehlerhafter oder gänzlich falsch gelieferter Ware ist der Lieferant zu unverzüglicher Ersatzlieferung verpflichtet. Sind Nachbesserungen durch uns im dringenden Einzelfall erforderlich und möglich, trägt der Lieferant die dadurch entstehenden Kosten. Bei Änderungen von Materialart, Materialzusammensetzung,  Oberflächenbeschaffenheit etc. sind wir vorab darüber zu informieren, ansonsten besteht seitens KMLT keine Abnahmeverpflichtung. Rücksendungen unsererseits erfolgen grundsätzlich unfrei, auf Kosten und Risiko des Lieferanten. Bestellungen sind frei Haus, einschließlich Verpackung und - falls erforderlich - einschließlich für uns kostenloser Versicherung, zum festgelegten Liefertermin zu liefern. Wird der festgelegte Liefertermin überschritten, gerät der Lieferant auch ohne Mahnung in Lieferverzug.


Auftragsbearbeitung / Bearbeitung von Kundenteilen

Vor der Laserbearbeitung von Kundenteilen sind in der Regel Applikationen erforderlich. Bei der Bearbeitung von Kundenteilen oder -materialien hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Teile bzw. Material zum Einrichten und für Tests zur Verfügung stehen. Andernfalls trägt der Besteller das Risiko für die Teile bzw. Materialien, die vor der eigentlichen Bearbeitung zu Applikationszwecken verwendet werden müssen und dadurch unbrauchbar werden können. Bereits geringfügige Schwankungen der Materialzusammensetzung und/oder der Oberflächenbeschaffenheit können erhebliche Unterschiede bei der Laserbearbeitung zur Folge haben.  Veränderliche Bearbeitungsergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, sind kein Reklamationsgrund, der von uns anerkannt wird. Die Haftung für alle Schäden trägt in diesem Fall ausschließlich der Besteller. Das gleiche gilt, wenn die uns vorab für Materialtests zur Verfügung gestellten Teile in Form und Beschaffenheit nicht den danach gelieferten Serienteilen bzw. Materialien entsprechen. Kundenteile sind bei uns bis zu einem Gesamtwert von maximal € 10.000 versichert. Bei höherwertigen Sendungen muss der Kunde für eine entsprechende Höherversicherung Sorge tragen. Die Materialbezeichnung und Materialzusammensetzung ist vom Lieferanten unaufgefordert mit beizustellen. Auf Inhaltsstoffe, die aus der Materialbezeichnung nicht eindeutig erkennbar sind, ist gesondert hinzuweisen. Materialien, die bei der Laserbearbeitung gefährlich reagieren oder zu gesundheitlicher Gefährdung führen oder führen können, werden bei uns generell nicht bearbeitet.
Aufträge müssen klar und in schriftlicher Form vorliegen, vertragliche  Nebenabreden sind schriftlich zu bestätigen, andernfalls können Sie bei eventuellen Differenzen nicht berücksichtigt werden.


Materialtests

Bei der Bearbeitung neuer, kundenspezifischer oder uns unbekannter Materialien sind vorab Materialtests erforderlich. Diese erfolgen bis zu einem von uns vertretbaren Rahmen kostenlos. Individuelle Tests, die einen Programmieraufwand erfordern, werden zum aktuell gültigen Stundensatz für Applikationen berechnet.


Einzelanfertigung/Musterfertigung

Einzelanfertigungen oder Musterfertigungen werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn der Besteller das volle Risiko der Bearbeitung übernimmt. Jegliche Haftung für fehlerhafte Bearbeitung oder andere Schäden, die zu einer teilweisen oder gänzlichen Unbrauchbarkeit der Teile führen können, trägt der Besteller. Die Berechnung der Bearbeitung erfolgt nach Aufwand und zum jeweilig gültigen Stundensatz.


Reklamationen

Grundsätzlich bemühen wir uns um einwandfreie und fehlerlose Lieferungen. Sollte es dennoch zu berechtigten Reklamationen kommen, verpflichtet sich KMLT zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung. Die dafür erforderliche Zeit ist uns zu gewähren. Reklamationen, die auf sichtbare Transportschäden zurückzuführen sind, müssen beim zuständigen Transportunternehmen sofort geltend gemacht werden, bei versteckten Transportschäden sind diese uns unverzüglich anzuzeigen. Werden Lieferungen mit sichtbaren Transportschäden oder Mängeln, die auf Transportschäden hindeuten, ohne diese zu reklamieren in beliebiger Form für fertigungstypische Zwecke verwendet, weiter be- oder verarbeitet, erlischt damit automatisch der Reklamationsanspruch. Reklamationen werden nur dann als solche anerkannt, wenn diese vor einer weiteren Be-/Verarbeitung  bzw. fertigungsbedingten Nutzung der beanstandeten Produkte angezeigt werden, es sei denn, es handelt sich um einen äußerlich nicht sichtbaren  oder versteckten Schaden, oder Mangel, der erst während der Be-/Verarbeitung des mutmaßlich fehlerhaften Produktes in Erscheinung tritt. Die Nachweispflicht hierfür ist vom Verwender bzw. Kunden zu erbringen.


Präsentationen/Publikationen

Wir behalten uns vor, alle von uns bearbeitete Teile/Musterteile für Präsentationen oder Publikationen jeglicher Art zu verwenden, es sei denn, es existiert ein gültiger Geheimhaltungsvertrag oder der Kunde widerspricht diesem Recht ausdrücklich spätestens bei Auftragserteilung und dies in schriftlicher Form. Der Widerspruch muss – um gültig zu sein - durch uns gegengezeichnet worden sein.

Haftungsbegrenzung

Die Haftung beschränkt sich grundsätzlich nur auf den jeweiligen Auftragsumfang. Dies gilt insbesondere bei der Bearbeitung wertvoller und/oder empfindlicher Kundenteile. Für Schäden, die durch veränderliche Materialzusammensetzungen oder Schwankungen der zu bearbeitenden Oberflächen, für Schäden, die durch Einwirkungen von außen auftreten können, wie plötzlicher Stromausfall oder sonstige Störungen sowie für von Unterlieferanten getroffene Aussagen über Materialien und deren Eigenschaften, insbesondere zu Material- und/oder Oberflächenbeschaffenheiten etc. übernimmt KMLT keine Haftung. Von unseren Zulieferern und Lieferanten zugesicherte Materialeigenschaften muss der Auftraggeber im Einzelfall anhand überlassener Vorabmuster überprüfen. KMLT ist nicht dazu verpflichtet, die über angelieferte Materialien oder Teile getroffenen Aussagen des jeweiligen Lieferanten zu überprüfen. Außerdem wird eine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Folgeschäden entstehen sollten, die im Rahmen der eigentlichen Bearbeitung nicht erkennbar waren oder nicht erkannt werden konnten. Dazu zählen unklare, unvollständige oder fehlerhafte Daten und/oder Bearbeitungsangaben. Dazu zählen auch thermische Einwirkungen durch die oder als Folge der Laserbearbeitung, sowohl direkt auf das Material bezogen (z.B. mögliche Korrosionserscheinungen bei Edelstählen) als auch auf unterhalb der Bearbeitungsebene liegende Schichten oder Komponenten bezogen, die nicht unmittelbar dem Bearbeitungszweck zugeordnet werden können. Bestellungen und deren Inhalt werden seitens KMLT nicht auf Rechtmäßigkeit und auch nicht auf eventuelle Verletzungen hinsichtlich der Produkthaftung, geschützter Waren- und/oder Firmenzeichen etc. oder auf Plagiate oder sonstige Rechtsverletzungen überprüft. Hier liegt die Verantwortung ausschließlich beim Besteller, KMLT übernimmt dafür keinerlei Haftung.


Lieferbedingungen

Die Lieferungen erfolgen ab Werk Dresden bzw. Neukirch/Sa., zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.[nbsp] Alle Sendungen sind bis zu einem Wert von € 500 automatisch versichert, höherwertige Sendungen individuell bis zum jeweiligen Warenwert. Auf Wunsch des Bestellers werden die bei KMLT bearbeiteten Kundenmaterialien auch höher versichert. Hierfür ist der Besteller zur Angabe des Warenwertes verpflichtet. Tut er dies nicht, ist der Anspruch im Schadensfall auf die durch KMLT angegebene Wertangabe, die sich auf ausschließlich auf die bei KMLT erbrachte Leistung an der Ware bezieht, beschränkt. Die Höchstgrenze der durch uns versicherbaren Werte beträgt € 15.000 pro Verpackungseinheit. Höhere Werte sind vom Besteller selbst abzusichern. Wir behalten uns vor, die für uns preislich als auch zeitmäßig optimalste Versendungsform zu wählen. Dazu gehören auch Expresslieferungen und Lieferungen per Bote, Kurier oder Spedition.

Lieferzeiten

Transportzeiten sind kein Bestandteil unserer Lieferzeiten. Grundsätzlich bemühen wir uns um kürzeste Lieferzeiten. Sind für Lieferverzug nachweislich unsere Unterlieferanten verantwortlich, übernehmen wir keine Haftung für dadurch beim Besteller auftretende Probleme. Kommt es zu Lieferverzug, den KMLT auf Grund von Störungen im Betriebsablauf zu vertreten hat, sind vom Besteller angemessene Nachfristen zu setzen. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ohne eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt zu haben, haftet der Besteller für Kosten, die uns dadurch entstehen.


Auftragsstornierung/Mindermengen

Wird ein Auftrag storniert, nachdem von uns die zum Gesamtumfang des Auftrages erforderlichen Materialien und/oder Fremdleistungen in Auftrag gegeben worden sind, trägt der Besteller die dafür angefallenen vollständigen Kosten zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 15%, gerechnet auf die Materialkosten. Werden die im Angebot erwähnten Bestellmengen vom Kunden bei seiner Bestellung unterschritten, berechtigt uns dies zur Berechnung eines Mindermengenzuschlages. Dieser wird nach dem jeweiligen Auftragsumfang festgelegt, beträgt jedoch mindestens 50%. Bei auf längere Zeit ausgehandelten und Stückzahlbezogenen Verträgen sind wir berechtigt, bei einer Unterschreitung der ausgehandelten Menge entsprechende Nachforderungen zu stellen.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Im Einzelfall sind Rechnungen sofort bei Abholung oder Lieferung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, mit jeder Mahnung Mahngebühren (€ 5,00) und Verzugszinsen in Höhe von 10% ab dem Tage der Fälligkeit zu erheben.


Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bearbeitungs-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame oder undurchführbare Bedingungen oder Bestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommen.


Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden. Das Vertragsverhältnis unterliegt in allen Fällen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Dresden, den 14.05.2012

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